Umgang mit der Corona-Situation

Wir sind froh, dass Urlaube und Auszeiten vom Alltag in dieser pandemischen Situation weiterhin möglich sind. Wie bisher werden wir im 1899 weiter unseren Beitrag leisten, um Übertragungen des Corona-Virus bei der Nutzung unseres Hauses zu vermeiden. 

 

Uns ist sehr bewusst, wie groß der Bedarf von schönen Ferienunterkünften auf dem Land und in der Natur im Inland ist, denn wir bekommen nach wie vor viele Urlaubsanfragen von Menschen, die gerne einfach mal raus wollen. Raus aus ihrer Stadtwohnung, raus aus dem Alltag, der seit Monaten durch Einschränkungen geprägt war und in Teilen noch ist. 

Welche Stornobedingungen gelten im Zusammenhang mit Corona?

Wir möchten, dass ihr so sorgenfrei buchen könnt, wie nur möglich. Da wir alle noch nicht abschätzen können, was uns Corona in den nächsten Monaten beschert, gehen wir wie folgt vor:

 

Etwa zwei Wochen vor dem Buchungszeitraum schauen wir uns gemeinsam die Situation an - das Infektionsgeschehen und landesrechtliche Regelungen zum Umgang mit Corona. Dann entscheiden wir gemeinsam, ob wir eure Buchung aus dem Kalender nehmen müssen oder ggf. noch mit der Entscheidung warten. 

 

Sollte ein Besuch nicht zulässig sein, so übernehmen wir als Vermieter das Risiko der Unmöglichkeit einer Anreise aufgrund eines  entsprechenden Lockdowns oder eines Beherbergungsverbotes. In einem solchen Fall bieten wir euch eine kostenlose Umbuchung an - wenn es gar nicht anders geht, zahlen wir auch die komplette Anzahlung an euch zurück. Der Restbetrag ist bei uns ohnehin immer erst zwei Wochen vor Anreise fällig.

 

Sollten wir Gäste aufnehmen dürfen aber aufgrund von regionalen Unterschieden einige Mitreisende nicht aus- bzw. einreisen dürfen, so sollten wir auch diesen Fall besprechen. Solltet ihr dann komplett absagen, müssten wir eine Regelung treffen, bei der wir nicht ganz hinten runterfallen - ggf. in Verbindung mit einer eventuellen Vermietung an andere Gäste.

 

Wir können alle nicht in die Glaskugel schauen! Wir sind uns jedoch sicher, dass wir gemeinsam eine für alle tragfähige Lösung finden werden!

Unser erweitertes Reinigungskonzept

Um die Sicherheit unserer Gäste zu gewährleisten, erfolgt bei uns seit 2020 ein Gäste- bzw. Nutzerwechsel immer mit mindestens einer 24-stündigen Wartefrist. Diesen Zeitraum nutzen wir, um das Haus gründlich zu reinigen und zu lüften. Diese Arbeiten erfolgen ausschließlich durch uns als Vermieter. In den Bädern steht ausreichend Handwaschseife und im Flur Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. 

 

Bitte beachtet als Gäste unseres Hauses auch eigenständig die aktuellen landesrechtlichen Vorschriften insbesondere zu eventuellen  Abstandsgeboten und Zusammenkünften. 

Ferienhausnutzung und Beherbergung

 

Seit April 2022 sind die Einschränkungen infolge der Pandemie deutlich reduziert worden. Im Bereich der Beherbergung gibt es in Niedersachsen keine Einschränkungen mehr. Auf die Eigenverantwortung möchten wir euch jedoch gern hinweisen.

 

Eine Übersicht, wo bei uns in der Nähe Schnelltests angeboten werden, findet ihr hier

 

Die landesrechtlichen Vorschriften verändern sich regelmäßig. Bitte beachtet auch eigenständig die aktuellen landesrechtlichen Vorschriften.   

 

Hintergrund der Entscheidungen vom Bund und den Ländern sind die vom Robert-Koch-Institut täglich in Bezug auf die Kreis- beziehungsweise Stadtebenen veröffentlichten Werte zum Infektionsgeschehen

Seminarhausnutzung und Kochevents

Die Nutzung unseres Hauses für Seminar- und Arbeitsgruppen oder als Rückzugsort zum Arbeiten bieten wir bis maximal 10 Personen an. Bitte beachtet bei der Nutzung unseres Hauses die Abstandsgebote sowie bekannten Hygieneregeln. Zudem solltet ihr die genutzten Räume regelmäßig durch die Zufuhr von Frischluft lüften - am wirksamsten durch Stoßlüftung. Bitte beachtet eigenständig auch die Regelungen zur Berufsausübung sowie die aktuellen landesrechtlichen Vorschriften

 

Wir bieten im Rahmen privater Veranstaltungen auch wieder Kochevents mit maximal 12 Teilnehmenden an.

 

Eventuelle Anforderungen zur Kontaktdatenerfassung oder Einhaltung der Regeln sind oben unter Ferienhausnutzung und Beherbergung dargestellt. Bitte beachtet, dass wir euch lediglich die Räumlichkeit zur Verfügung stellen. Als Veranstalter:in eines Seminars oder Kochevents seid ihr für die Einhaltung der geltenden Regeln verantwortlich.  

Für Fragen zu unserem Hygienekonzept stehen wir euch gerne zur Verfügung! 

 

1899 GbR - Sven Volkers & Maren Matz-Volkers

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